Pickerl-Überprüfung §57a
Das „Pickerl“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen in Österreich.
Gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes (KFG) muss jedes Kfz regelmäßig begutachtet werden, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Überprüfung erfolgt durch zertifizierte Werkstätten und beinhaltet die Ausstellung eines Prüfberichts sowie die Anbringung einer Prüfplakette auf dem Fahrzeugkennzeichen.
Fristen und Intervalle: Die Prüffristen variieren je nach Fahrzeugtyp und Alter des Fahrzeugs. Für Pkw und Motorräder gelten folgende Intervalle: die Erstbegutachtung erfolgt 3 Jahre nach der Erstzulassung, danach nach 2 Jahren und anschließend jedes Jahr (3-2-1 Regel).
Für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie gewerbliche Fahrzeuge sind jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Zeitraum für die Durchführung der Überprüfung beträgt einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem Fälligkeitstermin.
Umfang der §57a-Überprüfung in unserer Werkstatt
Die Prüfung umfasst eine detaillierte Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Teile und Systeme, darunter:
- Bremsanlage: Funktion und Verschleißprüfung der Bremsen
- Lenkung und Achsen: Überprüfung der Stabilität und Steuerfähigkeit
- Beleuchtung und Signalanlage: Test aller Lichter und Signalgeber
- Reifen und Räder: Kontrolle von Profiltiefe, Zustand und Reifendruck
- Abgasanlage und Umweltverträglichkeit: Abgastest zur Prüfung der Emissionen
- Fahrzeugrahmen und -struktur: Sichtprüfung auf Korrosion und Schäden
- Nach der Prüfung wird ein Prüfprotokoll ausgestellt, das eventuelle Mängel dokumentiert und Handlungsempfehlungen für notwendige Reparaturen enthält.
4. Durchführung und Kosten:
- In der Kfz-Werkstatt Pehböck GmbH legen wir besonderen Wert auf eine umfassende und sorgfältige Prüfung, um die Verkehrssicherheit und Umweltfreundlichkeit unserer Kundenfahrzeuge zu gewährleisten.
- Die Kosten für die §57a-Begutachtung variieren je nach Fahrzeugtyp und Begutachtungsumfang. Wir beraten unsere Kunden transparent über die zu erwartenden Kosten.
- Bei festgestellten Mängeln bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, notwendige Reparaturen vor Ort durchführen zu lassen, um eine erneute Begutachtung und das Bestehen der Prüfung sicherzustellen.
Gültigkeit und Dokumentation
Das „Pickerl“ ist bis zum nächsten Prüftermin gültig und zeigt durch die Farbgebung des Jahresaufklebers an, wann die nächste Überprüfung fällig ist. Der Prüfbericht muss im Fahrzeug mitgeführt werden und ist bei Verkehrskontrollen vorzuzeigen.
Unsere Werkstatt führt eine Dokumentation aller durchgeführten Begutachtungen und bietet eine Erinnerungsservice, um Kunden rechtzeitig an die nächste Überprüfung zu erinnern.
Vorteile für unsere Kunden:
- Sicherheit: Durch die regelmäßige §57a-Überprüfung sorgen wir für maximale Verkehrssicherheit.
- Komfort: Bequemer Erinnerungsservice und schnelle Durchführung in unserer Fachwerkstatt.
- Zuverlässigkeit: Qualifiziertes Personal mit langjähriger Erfahrung und modernster Diagnosetechnik.
- Kostenkontrolle: Transparente Kostenstruktur und faire Preise.
- Nachhaltigkeit: Emissionstests zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit.
Besonderheiten und häufige Fragen:
Kunden fragen häufig nach der „Toleranzfrist“ von vier Monaten nach dem Fälligkeitsdatum – wir erläutern, dass das Fahrzeug in dieser Zeit noch als „in Ordnung“ gilt, sofern keine Mängel festgestellt werden.
Fahrzeuge, die die §57a-Prüfung nicht bestehen, dürfen nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen, bis alle relevanten Mängel behoben und eine erfolgreiche Nachprüfung erfolgt ist.
Die Kfz-Werkstatt Pehböck GmbH ist stolz darauf, mit der §57a-Überprüfung einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit und Umweltschonung zu leisten.
Durch unsere kompetente Beratung und transparente Durchführung möchten wir unseren Kunden den bestmöglichen Service rund um das „Pickerl“ bieten.